Das sind die Regeln für die Hotellerie
Buffets sind erlaubt, auch Seminare mit bis zu 100 Teilnehmern. In den meisten Fällen gelten auch in der Hotelliere die aus der Gastronomie bekannnten Schutzmaßnehmen gegen eine Covid-19-Verbreitung. EIn Überblick.

Nun sind auch die Rahmenbedingungen für Wiedereröffnung der Beherbergungsbetriebe ab 29. Juni bekannt. Die einzelnen Punkte im Überblick.
- Die Grundregel des Mindestabstands von 1 Meter gilt weiterhin, außer innerhalb einer Gästegruppe oder für Personen, die sonst im gemeinsamen Haushalt leben oder wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
- Unter Gästegruppen sind jene Gäste zu verstehen, die den Aufenthalt in einer gemeinsamen Wohneinheit verbringen. Im Bereich des Eingangs und der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Mitarbeiter mit Gästekontakt haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
- Für den Gastronomiebereich in Beherbergungsbetrieben gelten die gleichen Bestimmungen wie für reine Gastronomiebetriebe mit einer Erleichterung:
- Buffets können in Selbstbedienung angeboten werden, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
- Frühstücksbuffets sind damit grundsätzlich möglich.
Seminare erlaubt
Seminare von bis zu 100 Personen werden unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt, Voraussetzungen sind:
- Ein Meter Abstand zwischen Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
- Ausnahme: wenn die Eigenart der Ausbildung oder Schulung das Einhalten dieser Voraussetzungen nicht ermöglicht (z.B. Erstehilfekurs), ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.
Wellnessbereich darf öffnen
Auch Wellnesseinrichtungen können genutzt werden, wenn Betriebe ihre Hygienemaßnahmen gemäß den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums gestalten.
Die nötigen Empfehlungen für Schwimmbäder und Wellness-Anlagen hat das Gesundheitsministerium bereits veröffentlicht.
Hütten öffnen auch
Auch Schutzhütten können ab 29.5. wieder Wanderer beherbergen, Gemeinschaftsschlafräume können unter den folgenden Voraussetzungen genutzt werden: Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Infos für die Tourismusbranche gibt es unter: www.sichere-gastfreundschaft.at
Sparten-Obfrau erwartet Änderungen beim Thema Fitnessräume
Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie, freut in einer ersten Stellungnahme, dass Seminare möglich sind und dass auch die erweiterten Büffetregel gilt, also dass ein Frühstücksbüffet mit Vorsichtsmaßnahmen ist bei Übernachtungsgästen möglich sein wird. Ihr eigenes Haus wird das Büffet übrigens abschaffen.
Es bleibt abzuwarten, was genau die angekündigte Verordnung für Fitnessbetriebe beinhaltet. Hier könnte es noch eine Änderung für Hotels bringen. Derzeit ist die Verwendung von Fitnessgeräten nur außen möglich.