Steuer-Hammer beim Trinkgeld: Gastronomie ist alarmiert
Neue BFG-Entscheidung sorgt für massive Unsicherheit: Betriebe und Mitarbeiter geraten unter Druck. Wie geht es nun weiter?

Alarmstimmung in der heimischen Tourismusbranche: Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) sorgt für große Verunsicherung. Laut Urteil (01/2025, RV/1100318/2020) sind Trinkgelder künftig nur noch bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Bruttolohns steuerfrei. Alles darüber hinaus gilt nicht mehr als „ortsüblich“ – und wird damit rückwirkend sozialversicherungspflichtig. In vielen Betrieben drohen jetzt hohe Nachzahlungen, die existenzgefährdend sein könnten.
„Trinkgelder sind in der Gastronomie kein netter Zusatzverdienst, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Einkommens. Die jüngste Rechtsprechung und das daraus resultierende Vorgehen der ÖGK bei Prüfungen haben ein Klima der Rechtsunsicherheit geschaffen“, warnt Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung.
Neue Obergrenze
Das Bundesfinanzgericht erkennt nur noch Trinkgelder als steuerfrei an, die „ortsüblich, freiwillig und von dritter Seite“ gezahlt werden. Die neue Obergrenze von 25 Prozent trifft vor allem Saisonbetriebe und Teilzeitkräfte, deren Trinkgeld-Anteil naturgemäß höher liegt. Insbesondere hier könnten hohe Nachforderungen entstehen.
Auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nimmt das Thema verstärkt ins Visier – insbesondere bei Kreditkartenzahlungen, die digital leicht nachweisbar sind. Ursprünglich eingeführte Pauschalregelungen, die zur Entlastung gedacht waren, verkehren sich nun ins Gegenteil. „Das ist absurd – einerseits wurden Pauschalen geschaffen, um den Aufwand gering zu halten, andererseits werden Betriebe jetzt durch neue Auslegungen belastet. Das widerspricht dem ursprünglichen Zweck der Regelung“, kritisiert Reisenzahn.
Forderung nach völliger Steuerfreiheit
Ein Vorschlag findet in der Branche breite Zustimmung: Trinkgelder sollten künftig vollständig steuer- und abgabenfrei bleiben, solange sie freiwillig von Gästen gezahlt werden. Das wäre nicht nur eine faire Lösung, sondern würde auch die Attraktivität des Arbeitsmarktes Tourismus entscheidend stärken.
Ein Vorschlag, der in der Branche auf breite Unterstützung stößt, wäre die vollständige Steuer- und Abgabenfreiheit von Trinkgeldern, sofern diese freiwillig und von dritter Seite geleistet werden.
Appell an die Bundesregierung: Rasches Handeln notwendig
Das Regierungsprogramm 2025 sieht die „Evaluierung und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen für die Trinkgeldpauschale inkl. TRONC-Systeme“ vor. Die Branche fordert, dass dieses Vorhaben nun mit höchster Priorität umgesetzt wird. „Wir brauchen eine moderne, praxisnahe Lösung. Trinkgelder gehören den Mitarbeitenden – und dürfen nicht zu einer steuerlichen Falle für Betriebe werden. Wenn wir dem Fachkräftemangel im Tourismus nicht weiter Vorschub leisten wollen, braucht es hier dringend Rechtssicherheit “, so der Appell des Tourismusberaters.