Booking.basic: Es geht um die Preishoheit

Mit Booking.basic versucht Booking.com via Drittanbieter die Preishoheit der Hotels zu unterlaufen. Was Hoteliers dagegen tun können bzw. nicht tun sollten.

„Booking.basic“ zeigt Preise von Drittanbietern, also anderen Vertriebskanälen und/oder Plattformen an, wenn diese niedriger sind, als die vom Hotel auf Booking.com eingestellten Raten. Mit „Sponsored Discount“ bietet Booking.com Gästen eigenständig und ohne Rücksprache bzw. Einwilligung des Hotels Rabatte an.

Das heißt Booking.com verkauft Nettoraten, die Wholesalern gewährt wurden, mit geringen oder gar keinen Aufschlägen weiter. Die landen schließlich auf Buchungsplattformen für Endkunden und bringen dort das Preisgefüge durcheinander. Diese Buchungsraten müssen sofort bezahlt werden und können nicht storniert werden. Das betreffende Hotel selbst erkennt aber gar nicht mehr, dass die Buchung eigentlich seitens booking.com erfolgte, da das Hotel nur die Daten des Drittanbieters vorliegen hat. Gäste reisen also mit einer booking.com-Buchung an und das Hotel kann diese nicht immer zuordnen, da diesem stattdessen eine Buchung von einem anderen Anbieter vorliegt.

Rechtlich wohl wenig zu machen

Allerdings ist dabei zu beachten, dass der Hotelier in dieser Konstellation genau jenen Großhandelspreis erhält, den er selbst festgelegt hat. Die Provision der Buchungsplattform hat er in diesem Fall nicht zu tragen. Christian Mayer, Experte für Wettbewerbs- und Kartellrecht bei Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte, warnt Hoteliers: „Zwar ist es rechtlich zulässig, Großhändlern den direkten Verkauf an Endkunden zu verbieten, ein solches Verbot kann aber bereits durch einen Weiterverkaufsvorgang ausgehebelt werden.“ Genau das sieht er im Fall von Booking.com vorliegen. Er sagt: „Eine Preisbindung der Großhändler durch Festlegung eines Mindestverkaufspreises ist nicht erlaubt. Ein so genanntes Plattformverbot, also eine vertragliche Regelung, die es dem Partner untersagt, über Plattformen zu verkaufen, sehe ich beim Vertrieb von Hotelzimmern ausgesprochen kritisch; dies schon allein deswegen, weil der Hotelier die Plattform ja selbst als Vertriebskanal nutzt.“

Abstrafung für günstiger anbietende Hotels

Dennoch bleibt festzuhalten: Mit Booking.basic wird natürlich die Preishoheit bzw. das Revenue-Management der Betriebe massiv untergraben. Bei vielen Hotels sind diese neuen Angebote von Booking.com noch gar nicht bekannt. „In Deutschland hat unser Schwesterverband IHA erhoben, dass ca. 8-9 % der Betriebe entsprechende Angebote für ihre Häuser entdeckt haben“, heißt es von Seiten der ÖHV.


Die ÖHV vermutet, dass Booking.com diese neuen Angebote unter anderem dann einspielt, „wenn der Price/Quality Score der jeweiligen Häuser unter 70 liegt und dann vor allem, wenn der Betrieb auf der eigenen Homepage bzw. anderen Kanälen günstiger anbietet als auf Booking.com. Das heißt das Ganze ist ein Instrument zur Abstrafung bei Nichteinhaltung der Ratenparität.“

Woher kommen die Booking.basic-Raten?

Die ÖHV rät: Besonders in Bezug auf Booking.basic sind Hotels gut beraten, genau zu prüfen, welchen Vertriebspartnern sie welche Raten zur Weitervermittlung zur Verfügung stellen. Notfalls empfiehlt es sich, anonyme Testbuchungen im eigenen Haus vorzunehmen, um den manchmal sehr verschlungenen Vertriebswegen auf die Schliche zu kommen.

Was ist bei Booking Sponsored Discount zu beachten?

Booking Sponsored Discount wird via virtueller Kreditkarte abgewickelt, funktioniert also nur, wenn ein Hotel Online-Zahlungen akzeptiert. Eine Deaktivierung des Online Payments kann man mit wenigen Klicks im Booking.com-Extranet im Bereich Unterkunft / Richtlinien selber vornehmen.

Aber die ÖHV warnt: „In den meisten Fällen verursacht die virtuelle Kreditkarte auch höhere Gebühren für Kreditkartenzahlungen, da diese wie eine Business-Karte abgerechnet wird. Bitte beachten Sie, dass die Deaktivierung der Online-Zahlungsmethoden für Gäste auch Auswirkungen auf Ihre internen Arbeitsabläufe haben kann. Zudem sind Online-Zahlungen der Gäste (z.B. über PayPal) bei Booking.com dann nicht mehr möglich.“

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