EU schnallt der Sharing Economy die Zügel an
EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung: Mehr Transparenz und ein Schritt zum digitalen Gästeblatt.
Bild oben: Schluss mit dem Wildwuchs: Die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung bringt Ordnung in den Markt. Anbieter wie Airbnb müssen sich nun an strengere Regeln halten.
Die private Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb boomt. In Österreich machen diese Unterkünfte mittlerweile rund ein Viertel des gesamten Angebots aus. Mit diesem Wachstum kamen allerdings auch Herausforderungen: fehlende Transparenz, ungleicher Wettbewerb und Verdrängung von Wohnraum für Einheimische.
EU-Verordnung schafft einheitliche Regeln
Mit der neuen EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die heute, 18. März 2024, im Rat der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen wurde, soll nun mehr Ordnung in den Markt kommen. Die Verordnung sieht unter anderem eine Registrierungspflicht für Gastgeberinnen und Gastgeber vor. Jede vermietete Einheit erhält eine eindeutige Registrierungsnummer, die auf der jeweiligen Online-Plattform angegeben werden muss.
Vorteile für Behörden, Gäste und Betriebe
Die neuen Regeln bringen mehrere Vorteile:
- Transparenz: Behörden wissen künftig genau, wer und wo vermietet wird.
- Fairer Wettbewerb: Alle Anbieter müssen sich an die gleichen Regeln halten.
- Digitales Gästeblatt: Die Registrierungspflicht ist Voraussetzung für die Einführung eines digitalen Gästeblattes in Österreich.
Umsetzung in Österreich
Die EU-Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann 24 Monate Zeit, die entsprechenden Gesetze zu erlassen. In Österreich laufen die Vorbereitungen für die Umsetzung bereits auf Hochtouren.
„Mit der neuen EU-Verordnung schaffen wir mehr Transparenz und einen fairen Wettbewerb bei der Kurzzeitvermietung. Das ist auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum digitalen Gästeblatt in Österreich. Davon werden sowohl Gäste als auch Betriebe profitieren.“