Genehmigungs-Wirrwarr um Club von Martin Ho

Nach juristischem Tauziehen zeichnet sich ein Ende für den "Hidden Club" von Martin Ho ab. Doch es gibt auch Folgen für andere Betriebe.

Mit der Aufhebung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof (Entscheid vom 5. Dezember 2023 / VGW-122/043/9253-9258/2023/E), steht die Branche wieder einmal vor einem administrativen Berg. 

Aber der Reihe nach: Der „Hidden Club“ von Unternehmer Martin Ho in Wien steht seit seiner Eröffnung (auch) für die Nachtkultur der Stadt. Manchen Mitbürgern scheint das aber ein Dorn im Auge zu sein. In einem langwierigen Rechtsstreit, angeführt von Anrainern, wurde laut Medienberichten angeblich das Ende des Clubs besiegelt bzw. eingeläutet. Eine – laut Beschwerdeführern – verfassungswidrige Genehmigung, ursprünglich für einen Drogeriemarkt erteilt, stand im Zentrum der Kontroverse und könnte das Ende bedeuten. Aber so weit wird es möglicherweise gar nicht kommen.

Bürokratischer Albtraum

Der Bescheid des Verwaltungsgerichtshofs ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sämtliche Unterlagen für ein erneutes Verfahren sowie positive Gutachten liegen bereits seit der ersten Genehmigung in vollem Umfang vor, wie die ÖGZ aus der DOTS Group erfahren hatte.

Die aktuellen Vorgänge könnten weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben. Denn die Aufhebung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens bedeutet, dass viele Betriebe, insbesondere in Einkaufszentren, nun mit umfangreichen und komplizierten Genehmigungsverfahren konfrontiert sind.

Der Fall des ‚Hidden Club‘ könnte Auswirkungen auf die gesamte Branche haben. © Dots Group

Das mögliche Ende des „Hidden Club“ könnte sich zum Präzedenzfall für die Branche auswachsen, der die Art und Weise, wie eine große Anzahl an Gastronomiebetriebe in Österreich operieren, grundlegend verändert. 

Für die Dots Group bedeutet dies einen herben Schlag. Sie hatten versucht, den Club mit modernster Technik und umfassenden Schallschutzmaßnahmen auszustatten. 

Hintergrund

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat kürzlich entschieden, das vereinfachte Genehmigungsverfahren in der Gewerbeordnung aufzuheben, weil es gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt. Dies betrifft viele Betriebe, besonders in Einkaufszentren, die jetzt umfangreiche und aufwendige Genehmigungsprozesse durchlaufen müssen, da sie unter Generalgenehmigungen fallen.

Im speziellen Fall des „Dots– The Hidden Club“ hat die Anwendung dieses vereinfachten Verfahrens keinen Rechtsbruch dargestellt. Es war vielmehr der Auslöser dafür, dass der Verfassungsgerichtshof die zugrundeliegende Norm überprüft hat.

Die Dots Group hatte bereits für das ursprüngliche Genehmigungsverfahren alle notwendigen Dokumente und Gutachten vorbereitet. Diese Unterlagen werden nun für ein neues Genehmigungsverfahren eingereicht, was die Fortsetzung des Betriebs wahrscheinlich macht. Die zuständigen Behörden hatten diese Dokumente bereits früher geprüft und als ausreichend eingestuft. Die ursprüngliche Genehmigung für den Club basierte auf einer allgemeinen Genehmigung für das Gebäude, weshalb damals das vereinfachte Verfahren angewendet wurde.

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