Pommesverordnung: Reicht Eigenverantwortung der Betriebe?

01.08.2017

Das Frittieren von Schnitzel und Pommes soll laut EU-Kommission bald strengen Auflagen unterliegen. Die Betriebe nehmen ihre Aufgabe hinsichtlich des Gesundheitsschutzes ernst, eine derart strenge Regelung brauche es nicht, argumentiert die WKO.

Aufregung gab es zuletzt wegen der sogenannten EU-Pommes-Verordnung. Eine EU-weite Regelung könnte bald strenge Richtlinien, was das Frittieren von Speisen anbelangt, bringen. Der Grund: Ein Entwurf der EU-Kommission sieht vor, den Anteil der krebserregenden Substanz Acrylamid in Lebensmitteln zu senken. Es darf demnach nicht zu heiß frittiert werden und auch die Nahrungsmittel (z.B. Pommes) müssen entsprechend vorbereitet werden. Die österreichische Wirtschaftskammer hofft, dass es nicht so weit kommen muss.

Keine Schikanen

„Die österreichische Wirtschaft steht natürlich zum Gesundheits- und Konsumentenschutz. Dabei muss aber auch auf die Eigenverantwortung der Betriebe und Konsumenten gesetzt werden, anstatt immer nur neue Schikanen aus dem Hut zu zaubern“, meint Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl zur Diskussion um die sogenannte Pommes-Verordnung. „Zudem ist die EU aufgefordert, ihre eigene Agenda ernst zu nehmen. Wer sich richtigerweise Entbürokratisierung und ‚Better Regulation‘ auf die Fahnen heftet und vorgibt, ‚groß im Großen und klein im Kleinen‘ zu agieren, kann die Gastronomie nicht mit Farbtabellen für die Bräunung von Pommes Frites und Schinken-Käse-Toast drangsalieren.“

Man hofft also auf eine Abmilderung bei der tatsächlichen Beschlussfassung auf EU-Ebene. Und auch darauf, dass die österreichische Regierung darauf einwirkt.

Die EU-Kommission stützt sich bei ihrem Gesetzesentwurf auf nachweisliche krebssteigernde Faktoren, die bei der Zubereitung von Speisen durch die Fritteuse auftreten.

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