Freiheitsstrafe: Alfons Schuhbeck verurteilt

Alexander Grübling
31.10.2022

Der deutsche Starkoch Alfons Schuhbeck muss hinter Gitter. Der Grund: Steuerhinterziehung.

 Für den Münchner Star-Koch Alfons Schuhbeck bricht wohl eine Welt zusammen: Das Landgericht München I hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Er soll – so das Gericht – 2,3 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust haben. 

Im Zuge seines Geständnisses kam u. a. heraus, dass er nicht nur im Restaurant ,,Orlando“, sondern auch in der „Südtiroler Stuben“ am Münchner Platzl die Kasse manipuliert und Geld entnommen habe.

Die fehlenden Rechnungsnummern sind etwa auf Computermanipulation zurückzuführen, wie er zugab. Die Zahlen sprechen eine recht klare Sprache. 1.100 Tage haben die Steuerprüfer laut Süddeutscher Zeitung überprüft, von 2010 bis 2015, nur an 61 Tagen wurde demnach nicht manipuliert. Durchschnittlich 380 Euro seien pro Tag entnommen worden, hat die Steuerprüferin geschätzt. Schuhbeck wurde wegen 2,4 Millionen Euro hinterzogener Steuern angeklagt. Ob der Koch tatsächlich ins Gefängnis muss, steht noch nicht fest, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Wandert er tatsächlich für mehr als drei Jahre ins Gefängnis, dann ist das länger als so mancher Gewalttäter. Ist das verhältnismäßig?

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