Wein

Neue Nachhaltigkeitspflicht für Weine im Kamptal

13.11.2024

Seit 2008 besteht die gesetzliche Appellation Kamptal DAC. Nun gibt es Neuerungen. Alle Weine dieser Herkunft müssen zukünftig entweder biologisch oder nachhaltig zertifiziert sein. Damit stellen die rund 550 Weingüter des Gebietes die Weichen für eine ökologische Zukunft.
Weinberge des Kamptals

Mit einem Paket an Neuerungen hat das Regionale Komitee Kamptal die bisher existierenden Regelungen für Herkunftsweine aus dem niederösterreichischen Weinbaugebiet entlang des Kamps erneuert. Ab dem Jahrgang 2025 müssen alle Weine, die als „Kamptal“ etikettiert werden, entweder biologisch oder nachhaltig zertifiziert sein. Damit geht es für das Kamptal in Richtung Zukunftsfähigkeit, sowohl was die Bewirtschaftung der Weinberge als auch was die internationale Vermarktung betrifft.

Regelungen

Sämtliche Herkunftsbezeichnungen – also auch Ortsweine und Riedenweine – müssen den DAC-Bedingungen entsprechen. Dies war bisher nicht eindeutig geregelt (man konnte z.b. eine nicht DAC-Sorte als Lagenwein etikettieren). Nun sind die Rebsorten- und stilistischen Einschränkungen auch für diese kleineren Herkunftseinheiten gesetzlich geregelt. Um eine klare Sichtbarkeit der Herkunftsweine zu gewährleisten, muss zukünftig der Name der jeweiligen definierten Herkunft (Kamptal / Ortsname / Riedenname) mindestens doppelt so groß auf dem Etikett stehen wie die Rebsortenbezeichnung. Zwölf Ortsweinbezeichnungen dürfen Kamptal-Weine zukünftig verwenden, wobei diese nach Boden- und Klimaeinheiten definiert wurden und nicht zwingend mit den politischen Grenzen korrelieren: Engabrunn, Gobelsburg, Grafenegg, Hadersdorf, Kammern, Langenlois, Lengenfeld, Mittelberg, Schiltern, Schönberg, Strass, Zöbing. Eine Neuerung ist auch die Erweiterung des Rebsortenspiegels um die Burgundersorten (Chardonnay, Weißburgunder und Grauburgunder) für alle Weine, die den Begriff „Kamptal“ auf dem Etikett tragen.