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Kollektivvertrag: Was Sie jetzt wissen müssen

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08.10.2024

Der neue Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie bringt Neuerungen mit sich, die direkte Auswirkungen auf Ihren Betrieb haben können. Von angepassten Löhnen über flexible Arbeitszeiten bis zu erweiterten Fortbildungsmöglichkeiten – wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Fernglas

Die Gastronomie und Hotellerie steht vor wichtigen Veränderungen im Kollektivvertrag, die direkte Auswirkungen auf Betriebe und ihre Mitarbeiter haben. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, ist es essenziell, sich mit den aktuellen Anpassungen vertraut zu machen. Die ÖGZ bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die Neuerungen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Lohn- und Gehaltsanpassungen

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter steigen 2024 um insgesamt 8,11 %. Konkret gibt es zwei Erhöhungen:

  • Am 1. Mai 2024 um 6,05 %
    und
  • am 1. November 2024 um weitere 2,06 %.

Für 2025 wird der Mindestlohn bzw. das Mindestgehalt auf 2.000 Euro brutto angehoben.

Durchrechnung der Arbeitszeit

Für Voll- und Teilzeitkräfte in befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen werden neue Regelungen zur Durchrechnung der Normalarbeitszeit eingeführt. Bei Vollzeitkräften kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 9 Stunden und die Wochenarbeitszeit auf bis zu 48 Stunden ausgedehnt werden. Für Teilzeitkräfte gibt es eine Möglichkeit, die wöchentliche Arbeitszeit im Durchrechnungszeitraum anzupassen.

Sonntagsarbeit und Umkleidezeit

Ab November 2024 müssen Beschäftigten mindestens 12 freie Sonntage im Jahr gewährt werden. Dies gilt auch in Verbindung mit einem freien Samstag oder Montag. Zudem wird Umkleidezeit als Arbeitszeit anerkannt, sofern das Umkleiden im Betrieb erfolgt.

Jubiläumsgeld

Nach 10, 15, 25, 35, 40 und 45 Jahren ununterbrochener Dienstzeit haben Beschäftigte Anspruch auf gestaffelte Jubiläumsgelder. Diese reichen von einem Monatsgehalt nach 10 Jahren bis zu vier Monatsgehältern nach 45 Jahren.

Sonderzahlungen

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden für Arbeiter und Angestellte ab 2024 einheitlich geregelt. Sie sind am 30. Juni (Urlaubsgeld) und am 30. November (Weihnachtsgeld) fällig. Weiters ändert sich die Bemessungsgrundlage: Beide Sonderzahlungen berechnen sich künftig vom zustehenden Ist-Lohn bzw. Ist-Gehalt für die vereinbarte Normalarbeitszeit.

Vereinheitlichung von Kündigungsfristen

Die Kündigungstermine für Arbeiter und Angestellte wurden vereinheitlicht. Eine Kündigung kann ab sofort mit jedem 15. oder dem letzten Tag eines Kalendermonats erfolgen, ohne dass diese Termine im Arbeitsvertrag explizit festgelegt werden müssen.

Anpassungen bei den Löhnen

Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Erhöhung der Mindestlöhne für verschiedene Positionen im Hotelgewerbe. Dies soll dazu beitragen, den Beruf attraktiver zu gestalten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. 
Der Kollektivvertrag sieht erweiterte Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit vor. Dies ermöglicht es Hotels, besser auf saisonale Schwankungen und variable Gästezahlen zu reagieren. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden, um Arbeitszeitverletzungen zu vermeiden. Auch bei der Vergütung von Überstunden gibt es Änderungen. Die Zuschläge für Mehrarbeit wurden angepasst, um eine fairere Entlohnung sicherzustellen.

Das ist der neue Kollektivvertrag für Hotellerie und Gastronomie (WKO)
ÖHV: Zusammenfassung neuer Kollektivvertrag
FAQ zum neuen Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie (WKO)