Überraschung: Verwaltungsgerichtshof bremst umstrittene Schmitten-Erweiterung
Nach mehr als zehnjähriger Planung- und Vorbereitungszeit mit UVP-Genehmigung, positivem Bescheid des Landes Salzburg und abgeschmetterten Einsprüchen von Naturschutzbund, Alpenverein und der Bürgerinitiative „Rettet den Hochsonnberg“ vor dem Bundesverwaltungsgericht, hat jetzt überraschend der Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht sein Veto eingelegt. Grund: schwerwiegende Fehler und Mängel und vor allem kein öffentliches Interesse für das Vorhaben. Eine Sicherstellung der Schmitten als „führende Wintersportdestination im Alpenraum“ durch Erweiterung von Skipisten „zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit“ ist nach Rechtsprechung des Höchstgerichts bloß ein betriebswirtschaftliches und damit kein öffentliches Interesse. Der Erhalt einer naturnahen alpinen Landschaft wiege dagegen schwerer.
Nicht mehr zukunftsträchtig
Eine Skigebietserweiterung in so einer sensiblen Landschaft sei „nicht mehr sehr zukunftsträchtig“, sagt Hannes Augustin vom Naturschutzbund gegenüber dem „Standard“. „Wir kämpfen weiter für das Projekt, auch für die Regionsentwicklung“, sagt Erich Egger, Vorstand der Schmittenhöhenbahn. Er spricht von einer „unangenehmen Verzögerung“. Die Gegner hoffen auf ein Einlenken und noch mehr Engagement der Schmittenhöhenbahn für den Umweltschutz.
Siehe auch: https://www.gast.at/gast/deutliche-mehrheit-gegen-skigebietszusammenschluss-ein-kommentar-191489