Investitionsprämie ist gut, aber ...

Investition
14.08.2020

Die vom Wirtschaftsministerium beschlossene "Investitionsprämie Neu" soll die wirtschaftlichen Folgen der von der Bundesregierung gesetzten Covid-Maßnahmen abfedern. Die Förderung läuft allerdings nur noch bis zum 28. Februar 2021. 
Anträge für die Investitionsprämie sind noch bis zum 28. Februar 2021 möglich.

Das Wirtschaftsministerium will die Investitionstätigkeit von österreichischen Unternehmen ankurbeln und damit heimische Arbeitsplätze schaffen. Ab 1. September 2020 kann bis einschlisßlich 28. Februar 2021 die Investitionsförderung beantragt werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 7 Prozent und wird über das AWS (Austria Wirtschaftsservice) abgewickelt.

Was gefördert wird

Die Förderung beantragen können alle Unternehmen an österreichischen Standorten - unabhängig von Größe und Branche. Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen, abnutzbares Anlagevermögen, ab 5.000 Euro bis maximal 50 Millionen Euro. Von der Förderung ausgenommen sind klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Firmenübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.

Achtung: Die förderfähigen Maßnahmen müssen zwischen dem 1. August (rückwirkend) und dem 28. Februar 2021 gesetzt werden.

Zu kurz?

„Prinzipiell handelt es sich dabei um ein gutes Instrument. Für die Hotellerie ist es aber aus jetziger Sicht nicht zur Gänze brauchbar“, erklärt Walter Veit, Vizepräsident der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Die Prämie kann - wie oben erwähnt - bis zum 28. Februar 2021 beantragt werden. Zu kurz, wie Veit zu bedenken gibt: „Umbauten und Investitionen passieren in der Hotellerie nicht von heute auf morgen. Im günstigsten Fall gibt es Vorlaufzeiten von einem halben Jahr. Das kann sich aber auch bis zu zwei Jahren ziehen“, so der ÖHV-Vizepräsident. Deshalb plädiert er für eine Verlängerung bis mindestens Ende 2021: „Das hilft allen, den Betrieben, die investieren wollen, sowie den Firmen und deren Mitarbeitern vor Ort, die beauftragt werden.“