Wintersaison mit 3-G-Pflicht?

Tourismus
14.10.2021

Von: Daniel Nutz
Unter welchen Regeln findet die Wintersaison statt? Noch gibt es keinen Erlass des grünen Gesundheitsministeriums. Geht es nach der türkisen Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, gibt es keine Notwendigkeit die derzeitige 3-G-Regel zu verschärfen.
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger drängt Kollegen Mückstein.
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger drängt Kollegen Mückstein.

Eigentlich war Elisabeth Köstinger vor die Presse getreten, um gemeinsam mit ÖW-Chefin Lisa Weddig sich über die erfolgte Erhöhung des Budgets der Österreich Werbung (ÖW) zu freuen und Hoffnung für die Wintersaison zu machen. Doch schnell stand ihr grüner Ministerkollege  Wolfgang Mückstein in der Kritik.    

Der Erlass des Gesundheitsministers für die Regelungen der Wintersaison sei überfällig, so Köstinger. Bereits vor einem Monat habe sie den Standpunkt der Branche an Mücksetin übermittelt, meint Köstinger. Der Respekt gegenüber der Branche und deren Mitarbeitern gebiete es, so rasch wie möglich zu handeln.

Mückstein kontert Köstinger

Wenig später kommt vom Gesundheitsminister der Konter. "Mir ist eine bestmögliche Planbarkeit für die von der Corona-Krise stark getroffene Tourismusbranche persönlich ein großes Anliegen. Mein Ressort hat daher zeitnah einen Verordnungsentwurf vorgelegt und wartete länger auf Rückmeldungen aus sämtlichen involvierten Ressorts." Diese würden eingearbeitet und übermittelt, eine Freigabe durch die ÖVP sei aber noch ausständig, sagt er gegenüber dem Kurier.

Doch welches Szenario können wir für den Winter erwarten? Auf Nachfrage der ÖGZ meint Köstinger, dass sie derzeit eine 3-G-Regelung für ausreichend hält. „Ich sehe keine Notwendigkeit einer Verschärfung.“ Ob Minister Mückstein einen schärferen Rahmen für notwendig hält? Darüber gibt es derzeit keine valide Aussage. 

Fix ist: Für Seilbahnen gilt jedenfalls die FFP2-Maskenpflicht und ab November zusätzlich die 3-G-Regel. Unklar ist, ob Aprés Ski wie die Nachtgastronomie behandelt wird. Sollte dies der Fall sein, würde entsprechend des 3-Stufen-Plans der Bundesregierung bei einer Belegung von mehr als 300 Intensivbetten zwingend 2-G (Zutritt entweder geimpft oder genesen) verpflichtend werden.