Gastgärtenförderung läuft aus, andere Hilfen verlängert
Die wichtigsten Pandemie-Hilfen werden verlängert. Seit 7. Jänner 2022 kann die Saisonstarthilfe beim AMS beantragt werden. Diese ergänzt die Kurzarbeit, die nur für Beschäftigte beantragt werden kann, die bereits einen vollentlohnten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit beschäftigt waren. Saisonbetriebe, die zwischen 3. November und dem 17. Dezember 2021 angestellt wurden, bekommt der Betrieb 65 Prozent der Brutto-Kosten ersetzt. Arbeitnehmer erhalten 100 Prozent ihres Gehalts.
ÖHT-Hilfen verlängert
Über ÖHT kann ab sofort eine Insolvenzabsicherung beantragt werden. Diese richtet sich neben der Reisebranche an die Hotellerie. Neben der Insolvenzabsicherung wurden auch der Schutzschirm (1+2) für Veranstaltungen sowie die Covid-19-Haftungen für die Tourismusbranche verlängert. Diese der Liquiditätssicherung dienende Hilfe ist mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Milliarden Euro veranschlagt. Das derzeit aktive Haftungsvolumen beläuft sich auf etwa 1 Milliarde Euro.
Vermutlich nicht verlängert wird die 2021 eingeführte Gastgartenförderung. Wie die ÖGZ vom neuen ÖHT-Geschäftsführer Matthias Matzer erfuhr, dürfte das letzte Wort in Sachen Gastgartenförderung aber noch nicht gesprochen sein. 2021 wurden 2.044 Anträge mit durchschnittlich 25 Plätzen von der ÖHT abgewickelt.