Einwegpfand

Einwegpfand kommt: Was jetzt zu tun ist

Gastronomie
18.06.2024

Ab 2025 wird das Einweggetränke-Pfandsystem in Österreich Realität. Auf Gastro-Betriebe kommen Rücknahmepflichten zu. Wir haben alle Details dazu. Wir haben alle Details dazu.
Einwegpfand

Bild oben: Durch eine frühzeitige Registrierung und Organisation können sich Gastro-Betriebe gut auf die neuen Anforderungen vorbereiten und so einen reibungslosen Übergang sicherstellen.

Ab 2025 tritt in Österreich das Einweggetränke-Pfandsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass alle Verkaufsstellen, die Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoffflaschen anbieten, diese Verpackungen auch zurücknehmen müssen. Diese Regelung betrifft sowohl kleine Betriebe wie Bäckereien und Schnellimbisse als auch größere Gastronomiebetriebe. „Wir empfehlen jedem Rücknehmer, sich schon jetzt zu informieren und zu entscheiden, wie er die Rücknahme organisieren möchte. Teilweise trifft auch eine Sonder- oder Ausnahmeregelung für die jeweilige Verkaufsstelle zu. Eine gewisse Vorbereitungszeit ist aus unserer Erfahrung notwendig, auch wenn das Pfandsystem erst ab 1.1. 2025 startet,“ rät Monika Fiala, Co-Geschäftsführerin von Recycling Pfand Österreich.

Registrierung bei Recycling Pfand Österreich

Für die Umsetzung der Rücknahmepflicht ist eine Registrierung bei Recycling Pfand Österreich erforderlich. Diese Registrierung kann ab August im EWP Portal auf der Webseite www.recycling-pfand.at durchgeführt werden. Hier geben die Betriebe ihre Unternehmensdaten ein, unterzeichnen den Rücknehmervertrag und bestellen die notwendigen kostenfreien Sammelsäcke und Plomben.

Die Abholung und Abrechnung der zurückgenommenen Verpackungen wird durch die Logistik von Recycling Pfand Österreich sowie durch Tarifpartner organisiert. Diese Tarifpartner können Lieferanten sein, die bereits manuelle Rücknehmer beliefern und somit über eine bestehende Lieferlogistik verfügen. Im Rahmen der Lieferungen nehmen sie die vollen Sammelsäcke mit den leeren Gebinden gleich mit. „Es sollen somit für die Rücknehmer keine Kosten anfallen“, erläutert Fiala.

Vorbereitung und Information

Es ist essenziell, dass sich die betroffenen Betriebe frühzeitig über die neuen Regelungen informieren und sich vorbereiten. Auf der Webseite www.recycling-pfand.at sind zahlreiche Informationen zum Einwegpfandsystem verfügbar. Darüber hinaus können sich Interessierte für einen Newsletter registrieren, um rechtzeitig über wichtige Termine und Neuerungen informiert zu werden.