Grillen braucht Bewilligung!

grillen
20.04.2017

 
Wer Gästen Köstlichkeiten vom Grill anbieten will, dem bleibt der Behördenweg nicht erspart. Die ÖGZ hat nachgefragt, welche Unterlagen Sie benötigen und wie so ein Verfahren abläuft.
Wer wie bei dieser Party der Marriott Hotels im Gastgarten grillen will, braucht eine ­Genehmigung.
Peter Dobcak, Obmann der Wiener  Gastronomie: „Es wird geprüft, ob es  zu Geruchsbelästigungen kommt.“

Zwar sind Gastgärten mit bis zu 75 Sitzplätzen unter gewissen Auflagen laut § 76a GewO nur anzeigepflichtig, doch sobald im Freien gegrillt werden soll, muss eine Betriebsanlagengenehmigung erfolgen. Denn: Eine Genehmigungspflicht für Betriebsanlagen besteht unter anderem, wenn von dieser eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit sowie des Eigentums anderer oder eine Belästigung der Nachbarn zum Beispiel durch Geruch oder Lärm hervorgerufen werden kann. Knackpunkt ist hier in den meisten Fällen die Lärm- und Geruchsbelästigung. „Wichtig ist hier das Wort ‚kann‘: Die Genehmigungspflicht gilt bereits bei ‚bloßer Eignung der Beeinträchtigung und Gefährdung‘!“, erklärt der Bezirkshauptmann von Melk und Anlagenrechtsexperte Norbert Haselsteiner.

Erforderliche Unterlagen

Wer also im Gastgarten grillen will, muss erst bei der Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise in Wien beim Magistrat, einen Antrag stellen. „Dabei wird unter anderem geprüft, ob es zu Geruchsbelästigung im Umfeld kommt und ob ausreichend Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, zum Beispiel ob Feuerlöscher vorhanden sind“, erklärt Peter Dobcak, Obmann der Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer. Der Antrag muss die erforderlichen Projektunterlagen enthalten, insbesondere: eine Betriebsbeschreibung, die alle wichtigen Informationen zur Betriebsanlage enthält, das Grundstückseigentümerverzeichnis inklusive der angrenzenden Nachbargrundstücke, einen Lageplan, einen Grundrissplan, eventuell den Lüftungsplan, die Maschinen- und Geräteliste, die Emissionserklärung mit Angaben zu Lärm-, Geruchs- und sonstigen Emissionen und das Abfallwirtschaftskonzept. 

Mitspracherecht der Nachbarn

„Wenn die Projektunterlagen vollständig sind, wird in der Regel das ordentliche Genehmigungsverfahren durchgeführt. Das beantragte Projekt wird kundgemacht. Die Nachbarn haben in diesem Verfahren Parteistellung. Eine mündliche Verhandlung vor Ort ist zwar nicht mehr zwingend notwendig, zur Klärung des Sachverhalts und aus Gründen der Rechtssicherheit zumeist aber zweckmäßig. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird – sofern sich das Projekt als genehmigungsfähig erweist – der Genehmigungsbescheid erlassen“, sagt Haselsteiner. Auch wer indoor grillen möchte, wird übrigens an einem Bewilligungsverfahren nicht vorbeikommen, da hier die Beeinträchtigung von Gästen und Personal durch Geruch geprüft werden wird. 

Betriebsanlagengenehmigung

Bausprechtage
Nutzen Sie die bei den Bezirkshauptmannschaften regelmäßig stattfindenden Bausprechtage. Juristen, Sachverständige und Vertreter des Arbeitsinspektorates stehen Ihnen für die Erörterung von Fragen im Zusammenhang mit der Betriebsanlagengenehmigung kostenlos zur Verfügung. Die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen sollten Sie unbedingt zum Bausprechtag mitbringen!

Hausaufgaben
Schon vor dem Bausprechtag sollten Sie folgende „Hausaufgaben“ erledigen:

• Stellen Sie alle Unterlagen zusammen, die schon genehmigt sind, z. B. Bescheide der Gewerbebehörde (BH / Magistrat), Pläne, Beschreibungen, allfällige Eignungsfeststellung, Bescheide und Unterlagen aus dem Bauakt der Gemeinde (soweit vorhanden).
• Erstellen Sie einen Lageplan, der die Lage des Betriebes darstellt. Zeichnen Sie auch Verkehrswege, Parkflächen und die Anbindungen an die öffentlichen Verkehrsmittel ein.

Text: Karin Bornett